· KOSTENERSTATTUNG
· PRIVATE KV
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Unsere erfahrene Arzthelferin hat sich mit der wachsenden Erstattungsbürokratie der privaten Krankenversicherungen vertraut gemacht
und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche bei der privaten Krankenversicherung.
Gehen Sie aber bitte davon aus, dass nicht alle Rechnungspositionen und diese auch nicht in vollem Umfang erstattet werden.
Bei auftretenden Fragen rufen Sie bitte in der Praxis an unter Tel.: 089/552511-0 und hinterlassen Ihre Anliegen und die eigene Telefonnummer.
Wir rufen Sie dann umgehend zurück.
Ab 1.1.2004 werden auch die gesetzlich krankenversicherten Patienten wieder die Chance haben wie Privatpatienten gegen
Rechnungsstellung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) behandelt zu werden.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nach der Kostenerstattung.
In der Regel wird ein Teil der Rechnung erstattet werden.
Fragen Sie uns nach einer Behandlung auf Basis der Kostenerstattung. Sie erhalten dann einen Kostenvoranschlag von unserer Praxis.
Reichen Sie diesen bei Ihrer Versicherung ein.
Nach Mitteilung Ihrer Versicherung über die Höhe des von der Versicherung übernommenen Kostenanteils kennen Sie dann
den von Ihnen zu tragenden Eigenanteil.
Der politische Trend ist klar: der Patient soll an den Behandlungskosten beteiligt werden.
Die Vollkasko-Krankenversicherung wird in Richtung Teilkaskoversicherung umgewandelt.
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